EC London 30+ Politische Dokumente
Beschwerdeverfahren
Der Schwerpunkt dieses Beschwerdeverfahrens liegt auf der Informalität, um Probleme schnell, einfach und fair zu lösen. Wir hoffen, dass die große Mehrheit der Probleme in der ersten Stufe gütlich beigelegt werden kann und die Beschwerden nur in Ausnahmefällen die zweite Stufe erreichen.
EC Die Mitarbeiter/innen in London reagieren umgehend auf Beschwerden und erwarten, dass die Kund/innen einen vereinbarten Zeitplan für die Weiterverfolgung einer Beschwerde einhalten.
Konstruktive Kritik, die über die Bewertungsbögen der Schüler/innen oder in Gesprächen mit den Mitarbeiter/innen geäußert wird, ist immer willkommen und trägt dazu bei, das Dienstleistungsniveau zu verbessern.
1. Erste Stufe (Informelle Beschwerde)
1. 1 Der Kunde sollte sich mit seiner Beschwerde zunächst an einen zuständigen Mitarbeiter wenden. Wenn der Kunde nicht bereit oder in der Lage ist, sich an einen Mitarbeiter zu wenden, sollte er die Angelegenheit mit dem zuständigen Abteilungsleiter besprechen.
1. 2 Das Ziel dieser ersten Stufe ist es, Probleme schnell und einfach mit einem Minimum an Formalitäten zu lösen. Es liegt im Ermessen des zuerst angesprochenen Mitarbeiters, wie die Beschwerde untersucht und entschieden wird, aber er sollte immer den Abteilungsleiter informieren, der Aufzeichnungen über jeden Beschwerdeführer, die Art der Beschwerde und die Lösung des Problems führt. Wurde die Beschwerde schriftlich eingereicht, antwortet der/die Abteilungsleiter/in innerhalb von drei Tagen nach Erhalt schriftlich.
2. Zweite Stufe (formelle Beschwerde)
2. 1 Kann die Angelegenheit nicht zufriedenstellend von dem/der Bediensteten/Abteilungsleiter/in gelöst werden, wird die zweite Stufe vom/von der Direktor/in des Regionalen Zentrums bearbeitet und die Beschwerde muss formell und schriftlich eingereicht werden.
2.2 Nur in Ausnahmefällen wird der Direktor des regionalen Zentrums eine Beschwerde berücksichtigen, die nicht die erste Stufe durchlaufen hat.
2.3 Kommt der/die Direktor/in des regionalen Zentrums zu dem Schluss, dass die Beschwerde bereits in einem früheren Stadium angemessen geregelt wurde oder dass die Beschwerde trivial oder völlig unbegründet ist, kann er/sie die Beschwerde abweisen und dem/der Beschwerdeführer/in die Gründe für diese Entscheidung mitteilen. Der Direktor/die Direktorin des Regionalen Zentrums wird eine schriftliche Beschwerde innerhalb von zehn Arbeitstagen nach ihrem Eingang so umfassend wie möglich beantworten.
2.3. 1 Kommt der/die Direktor/in des regionalen Zentrums zu dem Schluss, dass die Beschwerde begründet ist, kann der/die Direktor/in des regionalen Zentrums entweder
1. In Gesprächen mit dem/der zuständigen Abteilungsleiter/in oder
versuchen, die Beschwerde zu lösen. 2. 2. dem Direktor/der Direktorin einen Bericht mit allen wesentlichen Fakten vorlegen, der die Angelegenheit klärt.
Der Direktor des Regionalzentrums teilt dem Beschwerdeführer diese Entscheidung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der ursprünglichen schriftlichen Beschwerde schriftlich mit.
2.4 Ein Kunde, der das oben beschriebene Verfahren ausgeschöpft hat, aber mit der Bearbeitung oder dem Ergebnis einer Beschwerde unzufrieden ist, kann sich schriftlich an den Leiter der Einsatzzentrale wenden. Ein solches Schreiben sollte innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Datum des Schreibens des Direktors des Regionalzentrums (2.3 oben) eingehen.
3. Belästigung
3. 1 Jede Anschuldigung, dass ein/e Beschäftigte/r eine/n Kund/in belästigt oder diskriminiert, wird gemäß den im Arbeitsvertrag vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen behandelt.
4. Disziplinarmaßnahmen
4. 1 Es gibt keine disziplinarischen oder anderen nachteiligen Folgen für einen Kunden, der eine Beschwerde oder Anschuldigung vorbringt, vorausgesetzt, der Kunde handelt in gutem Glauben, im Rahmen des Gesetzes, nicht schikanös oder böswillig und in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren, einschließlich der oben genannten. Die Viktimisierung eines Beschwerdeführers und die Abschreckung von Personen, die eine ordnungsgemäße Beschwerde einreichen, stellen ein schwerwiegendes disziplinarisches Vergehen dar.
5. Beschwerde bei der englischen England (als unabhängige externe Organisation)
In jeder Phase des Beschwerdeverfahrens hat der Kunde das Recht, eine offizielle schriftliche Beschwerde an English England zu richten, eine unabhängige externe Organisation.
Weitere Informationen findest du unter www.englishuk.com/en/students/complaints oder schreibe/email an:
Englisch England
219 St John Street
London
EC1V 4LY
England
Tel: +44 20 7608 7960
Fax: +4420 7608 7961
E-Mail: Info@englishuk.com
EC London Erste Hilfe
EC Londons Ziel ist es, sicherzustellen, dass im Falle einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Verletzung eine angemessene, sichere und wirksame Erste Hilfe für alle Schüler/innen, Mitarbeiter/innen und Besucher/innen geleistet wird, unabhängig davon, wie geringfügig oder schwerwiegend sie sind.
Erste Hilfe
Alle Unfälle, egal wie klein oder groß, müssen sofort an der Rezeption gemeldet werden. Entweder der Student Services Co-Ordinator oder ein in Erster Hilfe geschulter Mitarbeiter füllt das Unfallmeldebuch aus, das im Verwaltungsbüro aufbewahrt wird. Erste Hilfe wird nur von einem unserer in Erster Hilfe ausgebildeten Mitarbeiter geleistet. Es ist immer mindestens ein Mitarbeiter vor Ort, der in Erster Hilfe ausgebildet ist.
In Erster Hilfe geschultes Personal
Mitarbeiter/innen mit einem gültigen Erste-Hilfe-Zertifikat am Arbeitsplatz sind:
Engelshaus Ecke
- Thomas Weedon - Leiter des Studentenwerks
- Dan Wu - Koordinator der Studentenwerke
Erste-Hilfe-Kästen sind vorhanden:
- 1. Stock - Empfang der Schule
- 2. Stock - Lehrerzimmer
- 4. Stock - Studentenlounge
- 5. Stock - gegenüber dem Aufzug
Auffüllen der Erste-Hilfe-Kästen
Thomas Weedon (Student Services Manager) ist als amtierender Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragter für das korrekte und rechtzeitige Auffüllen aller Erste-Hilfe-Kästen/-Kästen verantwortlich.
Gesundheits- und Sicherheitspolitik England
E-Sicherheitsrichtlinie England
Erste-Hilfe-Richtlinie England
Was ist Mobbing und Belästigung?
Mobbing und Belästigung sind Arten von missbräuchlichem Verhalten. Das kann verschiedene Formen annehmen:
- Sie kann körperlich sein - wie Schlagen, Treten oder Schubsen
- kann verbal sein - wie Hänseleien, Beschimpfungen oder Drohungen
- Sie kann nonverbal sein - wie das Ignorieren oder Ausgrenzen einer Person
Sie kann eine einschüchternde Umgebung schaffen oder dich verletzlich, verärgert oder bedroht fühlen lassen.
Das kann einmal passieren oder dauerhaft sein.
Das kann in deiner Klasse, deinem Wohnheim, deiner Familie oder deiner Gastfamilie passieren - oder auch einfach nur auf der Straße.
Was ist die Politik von EC London?
Unser Grundsatz ist einfach: Wir akzeptieren keine Art von Mobbing, Belästigung oder anderem missbräuchlichen Verhalten.
Unser Ziel ist es, das Verständnis zu fördern und die Vielfalt zu begrüßen.
Ignoriere es nicht, sag es jemandem!
Bitte sag uns, wenn du das Gefühl hast, dass du belästigt oder gemobbt wirst - oder wenn du dir Sorgen um jemand anderen machst.
Du kannst mit einem Mitarbeiter sprechen, mit dem du dich wohlfühlst, oder mit unserem Student Services Manager (Thomas Weedon), um weitere Ratschläge zu erhalten.
Richtlinie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen - England
Vorkehrungen für Schüler mit Behinderungen und Lernschwierigkeiten Politik - England