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Cambridge Beschwerdeverfahren

Der Schwerpunkt dieses Beschwerdeverfahrens liegt auf der Informalität, um Probleme schnell, einfach und fair zu lösen. Wir hoffen, dass die große Mehrheit der Probleme in der ersten Stufe gütlich beigelegt werden kann und die Beschwerden nur in Ausnahmefällen die zweite Stufe erreichen.

EC Die Mitarbeiter/innen in Cambridge reagieren umgehend auf Beschwerden und erwarten von den Kund/innen, dass sie sich an einen vereinbarten Zeitplan für die Weiterverfolgung einer Beschwerde halten.

Konstruktive Kritik, die über die Bewertungsbögen der Schüler/innen oder in Gesprächen mit den Mitarbeiter/innen geäußert wird, ist immer willkommen und trägt dazu bei, das Dienstleistungsniveau zu verbessern.

1. Erste Stufe (Informelle Beschwerde)

1.1 Der Kunde sollte sich mit seiner Beschwerde zunächst an einen zuständigen Mitarbeiter wenden. Wenn der Kunde nicht bereit oder in der Lage ist, sich an einen Mitarbeiter zu wenden, sollte er die Angelegenheit mit dem zuständigen Abteilungsleiter besprechen.

1.2 Das Ziel dieser ersten Stufe ist es, Probleme schnell und einfach mit einem Minimum an Formalitäten zu lösen. Es liegt im Ermessen des Mitarbeiters, der zuerst angesprochen wird, wie die Beschwerde untersucht und entschieden wird, aber er sollte immer den Abteilungsleiter informieren, der Aufzeichnungen über jeden Beschwerdeführer, die Art der Beschwerde und die Lösung des Problems führen wird.

2. Zweite Stufe (formelle Beschwerde)

2.1 Wenn die Angelegenheit nicht zufriedenstellend von dem/der Bediensteten/Abteilungsleiter/in gelöst werden kann, wird die zweite Stufe vom/von der Zentrumsmanager/in bearbeitet und die Beschwerde muss formell und schriftlich eingereicht werden.

2.2 Nur in Ausnahmefällen wird der Zentrumsmanager eine Beschwerde berücksichtigen, die nicht die erste Stufe durchlaufen hat.

2.3 Kommt der/die Zentrumsleiter/in zu dem Schluss, dass die Beschwerde bereits in einem früheren Stadium fair geklärt wurde oder dass die Beschwerde trivial oder völlig unbegründet ist, kann er/sie die Beschwerde abweisen und den/die Beschwerdeführer/in über die Gründe für diese Entscheidung informieren. Der/die Zentrumsleiter/in antwortet auf eine schriftliche Beschwerde innerhalb von zehn Arbeitstagen nach deren Eingang mit einer möglichst vollständigen Antwort.

2.3.1 Wenn der Zentrumsleiter zu dem Schluss kommt, dass die Beschwerde begründet ist, kann er entweder:

1. Versuchen Sie, die Beschwerde im Gespräch mit dem zuständigen Abteilungsleiter oder

2. Übermittle einen Bericht mit allen wesentlichen Fakten an den Chief Operations Officer, der die Angelegenheit klärt.

Der/die Zentrumsleiter/in teilt dem/der Beschwerdeführer/in diese Entscheidung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der ursprünglichen schriftlichen Beschwerde schriftlich mit.

2.4 Ein Kunde, der das oben genannte Verfahren ausgeschöpft hat, aber mit der Bearbeitung oder dem Ergebnis einer Beschwerde nicht zufrieden ist, kann sich schriftlich an den Hauptgeschäftsführer wenden. Ein solches Schreiben sollte innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Datum des Schreibens des Zentrumsleiters (2.2 oben) eingehen.

3. Belästigung

3.1 Jede Anschuldigung, dass ein/e Beschäftigte/r eine/n Kund/in belästigt oder diskriminiert, wird gemäß den im Arbeitsvertrag vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen behandelt.

4. Disziplinarmaßnahmen

4.1 Es gibt keine disziplinarischen oder anderen nachteiligen Folgen für einen Kunden, der eine Beschwerde oder Anschuldigung vorbringt, vorausgesetzt, der Kunde handelt in gutem Glauben, im Rahmen des Gesetzes, nicht schikanös oder böswillig und in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren, einschließlich der oben genannten. Die Viktimisierung eines Beschwerdeführers und die Abschreckung von Personen, die eine ordnungsgemäße Beschwerde einreichen, stellen ein schwerwiegendes disziplinarisches Vergehen dar.

5. Beschwerde bei der British Council (als unabhängige externe Organisation)

In jeder Phase des Beschwerdeverfahrens hat der Kunde das Recht, eine offizielle schriftliche Beschwerde bei der British Council eine unabhängige externe Organisation.

Weitere Informationen findest du unter http://www.britishcouncil.org/accreditation-students-complaints.htm oder per E-Mail:

Kundendienst
Akkreditierungsstelle
Bridgewater House, 58 Whitworth Street, Manchester M1 6BB, England
E-Mail: accreditation.unit@britishcouncil.org

Beschwerderichtlinie England

EC Cambridge Erste Hilfe

Erklärung

EC Das Ziel von Cambridge ist es, sicherzustellen, dass im Falle einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Verletzung eine angemessene, sichere und wirksame Erste Hilfe für alle Schüler/innen, Mitarbeiter/innen und Besucher/innen geleistet wird, unabhängig davon, wie geringfügig oder schwerwiegend sie sind.

Erste Hilfe

Alle Unfälle, egal wie klein oder groß, müssen sofort an der Rezeption gemeldet werden. Entweder das Studentenwerk oder ein in Erster Hilfe geschultes Mitglied des Personals füllt das Unfallmeldebuch aus, das an der Rezeption aufbewahrt wird. Erste Hilfe wird nur von einem unserer in Erster Hilfe ausgebildeten Mitarbeiter geleistet. Es ist immer mindestens ein Mitarbeiter vor Ort, der in Erster Hilfe ausgebildet ist.

In Erster Hilfe geschultes Personal

Mitarbeiter/innen mit einem gültigen Erste-Hilfe-Zertifikat am Arbeitsplatz sind:

Selena Woo - Akademische Betreuerin

Chris Lewis - Direktor des Zentrums

Alle Ersthelfer befinden sich auf Ebene 3.

Auffüllen der Erste-Hilfe-Kästen

Chris Lewis ist als amtierender Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragter für das korrekte und rechtzeitige Auffüllen aller Erste-Hilfe-Kästen/-Kästen verantwortlich.

Gesundheits- und Sicherheitspolitik England

E-Sicherheitsrichtlinie England

Erste-Hilfe-Richtlinie England

Was ist Mobbing und Belästigung?

Mobbing und Belästigung sind Arten von missbräuchlichem Verhalten. Das kann verschiedene Formen annehmen:

  • Sie kann körperlich sein - wie Schlagen, Treten oder Schubsen
  • Sie kann verbal sein - wie Hänseleien, Beschimpfungen oder Drohungen
  • Sie kann nonverbal sein - wie das Ignorieren oder Ausgrenzen einer Person

Sie kann eine einschüchternde Umgebung schaffen oder dich verletzlich, verärgert oder bedroht fühlen lassen 

Das kann einmal passieren oder dauerhaft sein.

Das kann in deiner Klasse, deinem Wohnheim, deiner Familie oder deiner Gastfamilie passieren - oder auch einfach nur auf der Straße.

Was ist die Politik von EC Cambridge?

Unser Grundsatz ist einfach: Wir akzeptieren keine Art von Mobbing, Belästigung oder anderem missbräuchlichen Verhalten.

Unser Ziel ist es, das Verständnis zu fördern und die Vielfalt zu begrüßen.

Ignoriere es nicht, sag es jemandem!

Bitte sag uns, wenn du das Gefühl hast, dass du belästigt oder gemobbt wirst - oder wenn du dir Sorgen um jemand anderen machst.

Du kannst mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter sprechen, die/der dir vertraut ist, oder mit unserer Beauftragten für Soziales - Javieria Hamid (javieriahamid@ecenglish.com) - um weiteren Rat bitten.

Anti-Mobbing-Richtlinie

Aufsichtspolitik

Beschwerderichtlinie England

Richtlinie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen - England

Vorkehrungen für Schüler mit Behinderungen und Lernschwierigkeiten Politik - England

ISI PFE Inspektionsbericht 2018