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EC Vancouver Politik Dokumente

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Erstattungsrichtlinie

1) Ein/e Studierende/r kann einen Anspruch auf Rückerstattung der Studiengebühren haben, wenn:
(a) der/die Studierende der Hochschule schriftlich mitteilt, dass er/sie aus dem Studiengang ausscheidet; oder
(b) die Hochschule dem/der Studierenden schriftlich mitteilt, dass er/sie aus dem Studiengang entlassen worden ist.

2) Die schriftliche Kündigung kann auf jede beliebige Weise zugestellt werden, sofern eine Quittung oder ein anderer Nachweis vorhanden ist, aus dem das Datum der Zustellung hervorgeht.

3) Die Rücktritts- oder Kündigungserklärung gilt ab dem Datum ihrer Zustellung als wirksam.

4) Die Rückerstattung, auf die ein/e Studierende/r Anspruch hat, wird anhand der gesamten vertraglich geschuldeten Studiengebühren berechnet. Wenn die gesamten Studiengebühren noch nicht eingezogen wurden, ist die Hochschule nicht für die Rückerstattung von mehr als den bisher eingezogenen Gebühren verantwortlich und der/die Studierende kann aufgefordert werden, die vertraglich geschuldeten Beträge nachzuzahlen.

5) Wenn die Einrichtung Gebühren erhalten hat, die über den Betrag hinausgehen, auf den sie nach dem Studienvertrag Anspruch hat, muss der überschüssige Betrag zurückerstattet werden.

6) Rückerstattungsrichtlinien für Studierende:
(a) Rückerstattung vor Beginn des Studiums:
1. Wenn eine schriftliche Rücktrittserklärung innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss und vor Beginn der im Vertrag festgelegten Unterrichtszeit bei der Hochschule eingeht, kann die Hochschule 5 % der gesamten vertraglich geschuldeten Studiengebühren bis zu einem Höchstbetrag von 250 US-Dollar einbehalten.
2. Geht die schriftliche Rücktrittserklärung 30 Tage oder mehr vor Beginn des im Vertrag festgelegten Unterrichtszeitraums und mehr als 7 Tage nach Vertragsabschluss bei der Einrichtung ein, kann die Einrichtung 10 % der gesamten vertraglich geschuldeten Unterrichtsgebühren, höchstens jedoch 1000 US-Dollar, einbehalten.
3. Vorbehaltlich des obigen Abschnitts 6(a)(1) kann die Einrichtung, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung weniger als 30 Tage vor Beginn des im Vertrag festgelegten Unterrichtszeitraums und mehr als 7 Tage nach Vertragsabschluss bei der Einrichtung eingeht, 20 % der gesamten vertraglich geschuldeten Unterrichtsgebühren, höchstens jedoch $1300, einbehalten.

7) Rückerstattung nach Beginn des Studiums:
(a) Wenn die Hochschule eine schriftliche Rücktrittserklärung erhält oder ein/e Studierende/r vor Ablauf von 10 % der vertraglich festgelegten Unterrichtszeit entlassen wird, kann die Hochschule 30 % der vertraglich geschuldeten Studiengebühren einbehalten.
(b) Wenn die Einrichtung eine schriftliche Rücktrittserklärung erhält oder ein/e Schüler/in nach 10 % und vor Ablauf von 30 % der vertraglich festgelegten Unterrichtszeit entlassen wird, kann die Einrichtung 50 % der vertraglich geschuldeten Unterrichtsgebühren einbehalten.
(c) Wenn ein/e Schüler/in nach Ablauf von 30 % der vertraglich festgelegten Unterrichtszeit zurücktritt oder entlassen wird, ist keine Erstattung erforderlich.

8) Wenn ein/e Studierende/r die institutionellen und/oder studiengangsspezifischen Mindestanforderungen für die Zulassung ohne falsche Angaben oder eigenes Verschulden nicht erfüllt hat, muss die Institution alle im Rahmen des Vertrags gezahlten Studiengebühren abzüglich der anwendbaren nicht erstattungsfähigen Anmelde- oder Registrierungsgebühr zurückerstatten.

9) Wenn ein/e Schüler/in von seinem/ihrem Studiengang zurücktritt oder entlassen wird, hat er/sie Anspruch auf eine 100%ige Rückerstattung der im Voraus bezahlten Verbrauchsmaterialien, die er/sie noch nicht erhalten hat.

10) Wenn ein/e Studierende/r von seinem/ihrem Studiengang zurücktritt oder entlassen wird, nachdem er/sie von der Hochschule kostenlos technische Geräte erhalten hat:
(a) Der/die Studierende muss die Geräte innerhalb von 14 Kalendertagen ungeöffnet oder in dem Zustand zurückgeben, in dem sie ausgegeben wurden; und
(b) Wenn der/die Studierende die Geräte nicht wie oben beschrieben zurückgibt, kann die Hochschule die angemessenen Kosten der Geräte von dem Betrag abziehen, der dem/der Studierenden zurückerstattet werden soll.

11) Rückerstattungen, die den Studierenden geschuldet werden, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der schriftlichen Mitteilung über den Austritt und aller erforderlichen Nachweise bei der Einrichtung oder innerhalb von 30 Tagen nach der schriftlichen Kündigung durch die Einrichtung gezahlt werden.

12) Wird der Studiengang im Rahmen eines Heim- oder Fernstudiums absolviert, müssen die Erstattungen auf der Grundlage des Prozentsatzes des absolvierten Studiengangs zu den in Abschnitt 7 genannten Sätzen erfolgen.

Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien für Schüler

EC erkennt an, dass sie für die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Schüler/innen verantwortlich ist. Unser Ziel ist es, ein anregendes und sicheres Lernumfeld zu schaffen, das die höchsten Gesundheits- und Sicherheitsstandards fördert und eine positive Einstellung zur kontinuierlichen Verbesserung unterstützt.


Um uns dabei zu helfen, ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass sie auch Verantwortung für ihre eigene Gesundheit und Sicherheit und die anderer, die von ihren Handlungen betroffen sein könnten, tragen.

Wofür EC verantwortlich ist

Um das Ziel zu erreichen, die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen der Schüler/innen zu gewährleisten, verpflichtet sich EC dazu:

  • Schulgebäude und Ausrüstung bereitstellen, die sicher und zweckdienlich sind und instand gehalten werden, um sicherzustellen, dass dies immer der Fall ist
  • sicherstellen, dass alle Aktivitäten, die mit erheblichen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken verbunden sind, bewertet und Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass die Risiken für die Schüler auf ein akzeptables Niveau reduziert werden
  • den Schüler/innen bei Bedarf geeignete Informationen über die Risiken für ihre Gesundheit und Sicherheit geben
  • die Schülerinnen und Schüler bei Bedarf schulen und informieren, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, Tätigkeiten auszuführen, die mit Risiken verbunden sind
  • sicherzustellen, dass Vorkehrungen getroffen werden, um Notfälle und Vorfälle wie Brände und Unfälle effektiv zu bewältigen und dass alle derartigen Vorfälle vollständig untersucht werden, um die Wahrscheinlichkeit ähnlicher Vorfälle zu minimieren
  • auf die Bedenken der Schüler/innen in Bezug auf ihre Gesundheit und Sicherheit zu reagieren und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen

Deine Verantwortung

Die Gesundheit und Sicherheit der Schüler/innen hat zu jeder Zeit hohe Priorität. Es werden alle angemessenen Vorkehrungen getroffen, um dieses Ziel zu erreichen. Auch die Schüler/innen spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der EC Politik. Um diesen wertvollen Beitrag zu gewährleisten, werden ihnen die folgenden Pflichten auferlegt. Die Schüler/innen müssen zu jeder Zeit:

  • alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um ihre eigene Gesundheit und Sicherheit sowie die Gesundheit und Sicherheit anderer zu gewährleisten
  • mit EC bei allen Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen zusammenzuarbeiten (z.B. durch die Teilnahme an Unterweisungen oder anderen Sicherheitseinweisungen)
  • alle Unfälle und Zwischenfälle (einschließlich bedeutender Beinaheunfälle) zu melden und den Zentrumsdirektor (oder einen anderen Mitarbeiter) auf Bedenken hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit aufmerksam zu machen
  • sich jederzeit verantwortungsbewusst und sicher zu verhalten und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um andere dazu anzuhalten - auch Besucher, Auftragnehmer und andere.

Der Brandschutz ist besonders wichtig und EC erwartet, dass die Schüler/innen dazu beitragen, ihre eigene Sicherheit und die anderer Menschen zu gewährleisten, indem sie:

  • Zusammenarbeit mit EC in Bezug auf Brandschutzvorkehrungen (z.B. Teilnahme an Brandschutzunterweisungen oder Einführungskursen und sofortige Evakuierung des Gebäudes, wenn der Feueralarm ausgelöst wird)
  • die von EC zur Verfügung gestellte Ausrüstung zur Verbesserung des Brandschutzes (z. B. Brandmeldeanlagen usw.) ordnungsgemäß zu nutzen und jeden Defekt an dieser Ausrüstung zu melden
  • alle brandrelevanten Vorfälle (einschließlich bedeutender Beinaheunfälle) zu melden und den Zentrumsleiter (oder einen anderen Mitarbeiter) auf Bedenken hinsichtlich der Brandschutzvorkehrungen, Gefahren oder Risiken aufmerksam zu machen.

Erste Hilfe

Wenn du oder ein/e andere/r Schüler/in Erste Hilfe benötigt, wende dich bitte an Front Desk um Hilfe zu bitten. EC hat immer einen ausgebildeten Ersthelfer vor Ort und für Aktivitäten außerhalb des Schulgeländes und verfügt über eine Reihe von Erste-Hilfe-Kästen im gesamten Gebäude. Ein ausgebildeter Ersthelfer wird deine Verletzungen behandeln, den Notdienst verständigen und gegebenenfalls deine Angehörigen kontaktieren.

Körperliche Behinderung

Wir werden unser Bestes tun, um Menschen mit körperlichen Behinderungen auf EC unterzubringen. Bitte kontaktiere uns, wenn du denkst, dass du besondere Vorkehrungen brauchst.

Seh- und Hörbehinderung und Lernschwierigkeiten

In der Regel können wir Kunden mit Seh- oder Hörproblemen helfen, aber unsere Kurse sind wahrscheinlich nicht für völlig Blinde oder Gehörlose geeignet. Bitte kontaktiere uns, wenn du denkst, dass du wegen einer Beeinträchtigung oder Lernschwierigkeit besondere Vorkehrungen brauchst. Wenn du zum Beispiel Legastheniker bist, ist es sehr hilfreich, wenn du uns das im Voraus mitteilst.

Fragen der psychischen Gesundheit

Die Schule ist ein freundlicher und hilfsbereiter Ort, und Menschen, die nervös oder ängstlich sind, weil sie von zu Hause weg sind, werden freundlich empfangen und persönlich unterstützt, damit sie sich an das Leben in einer ungewohnten Umgebung gewöhnen können. Wir raten unseren Kunden - oder deren Eltern oder Paten - jedoch dringend, uns vor der Anmeldung von Personen zu informieren, die unter psychischen Problemen leiden oder gelitten haben, damit wir alle notwendigen Vorkehrungen treffen können.


Zuletzt überprüft: Juni 2023
Reviewer: Martha Delgadillo, Direktorin des Zentrums


Ist meine Anwesenheit wichtig?

Was wir erwarten

Bei EC Vancouver nehmen wir die Anwesenheit der Schüler/innen sehr ernst. Wir erwarten eine Anwesenheit von mindestens 80%.
Wir wollen, dass du den größtmöglichen Nutzen aus deinem Kurs ziehst!

Ein Beispiel: Wenn du in einer Woche 3 oder mehr Stunden (GE/AY20- und GE/AY24-Schüler) oder 4 oder mehr Stunden
(GE/AY30-Schüler) versäumst, wird deine Anwesenheit in dieser Woche mit weniger als 80% bewertet. 1 Stunde = 2 Stunden
.

Warnungen

Jede Woche überprüfen wir die Anwesenheit der Schüler/innen und sprechen eine Reihe von Verwarnungen aus, wenn sie nicht anwesend sind.

Diese Warnungen lauten wie folgt:

  1. Eine mündliche Verwarnung oder eine E-Mail
  2. Eine erste schriftliche Verwarnung per E-Mail. Wir werden auch deine Agentur informieren.
  3. Eine zweite schriftliche Verwarnung per E-Mail und ein Treffen mit dem Studiendirektor oder dem Operations
    Manager. Wir werden auch deine Agentur informieren.
  4. Eine letzte schriftliche Verwarnung und ein Treffen mit dem Zentrumsleiter. Wir werden auch deine Agentur informieren.
  5. Wir beenden deinen Kurs.*

* Es wird kein Zertifikat ausgestellt.

Wenn deine Anwesenheit am Ende deines Kurses weniger als 80 % beträgt, stellen wir dein Zertifikat nicht aus. Bitte beachte
, dass ärztliche Atteste nicht mehr als Entschuldigung für Abwesenheit akzeptiert werden.

Wir sind hier, um zu helfen

Wenn du den Unterricht versäumst (oder wahrscheinlich versäumen wirst), musst du uns das so schnell wie möglich mitteilen. Du kannst uns unter +1604-683-1199 FREE anrufen oder eine E-Mail an vancouver@ecenglish.com schicken. Wenn du einen triftigen Grund für deine Abwesenheit hast, können wir dir vielleicht helfen.

Wenn du ein persönliches Problem hast, das du mit jemandem vertraulich besprechen möchtest, kannst du dich jederzeit an die Verwaltungsmitarbeiter/innen wenden, mit denen du dich wohlfühlst.


Mobbing und Belästigung

Mobbing und Belästigung sind Arten von missbräuchlichem Verhalten. Das kann verschiedene Formen annehmen:

  • Sie kann körperlich sein - wie Schlagen, Treten oder Schubsen
  • Sie kann verbal sein - wie Hänseleien, Beschimpfungen oder Drohungen
  • Sie kann nonverbal sein - wie das Ignorieren oder Ausgrenzen einer Person
  • Es kann ein einschüchterndes Umfeld schaffen oder dich verletzlich, verärgert oder bedroht machen.
  • Das kann einmal passieren oder dauerhaft sein.
  • Das kann in deiner Klasse, deinem Wohnheim, deiner Familie oder deiner Gastfamilie passieren - oder auch einfach nur auf der Straße.

Was ist die Politik von EC Vancouver?

Unsere Politik ist einfach - wir akzeptieren keine Art von Mobbing oder Belästigung oder anderes missbräuchliches Verhalten. Unser Ziel ist es, Verständnis zu fördern und die Vielfalt zu unterstützen.

Ignoriere es nicht, sag es jemandem!

Bitte sag uns, wenn du das Gefühl hast, dass du belästigt oder gemobbt wirst - oder wenn du dir Sorgen um jemand anderen machst.

Du kannst mit einem Mitarbeiter sprechen, mit dem du dich wohl fühlst, oder direkt mit der Zentrumsleiterin
Martha Delgadillo (MarthaDelgadillo@ecenglish.com).