Sitzungspausenpolitik
Längerfristig Studierende, die an allen EC-Zentren studieren, können gerne eine Sitzungspause einlegen, um ihre Freizeit zu genießen und zu reisen oder für einen kurzen Besuch nach Hause zurückzukehren. Es ist zu beachten, dass die Regeln für die Sitzungspause je nach Standort variieren und auf den örtlichen Visabestimmungen beruhen. Schüler, die aus ihrer Sitzungspause zurückkehren, können nicht erwarten, dass sie in dieselbe Klasse, denselben Lehrer oder dieselbe Unterkunft zurückkehren. Für die Unterbringung während der Sitzungspause wird kein Kredit gewährt. Student:innen, die ein Visum für ein Studium benötigen, müssen sicherstellen, dass ihr Visum für die richtigen Daten ausgestellt ist, um die Sitzungspausen zu berücksichtigen.
Die Richtlinien für Sitzungspausen nach Standort finden Sie unten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren EC-Kontakt.
Student:innen, die mit einem Touristenvisum an der EC Malta studieren und sich 90 Tage lang aufhalten:
- Student:innen müssen für einen 8-wöchigen Kurs oder länger gebucht sein, um eine Sitzungspause in Anspruch nehmen zu können.
- Student:innen, die einen 8- bis 23-wöchigen Kurs gebucht haben, dürfen maximal 2 Wochen Pause machen.
Student:innen, die in der EC UK, EC Kanada, EC Malta (ohne Touristenvisum) und EC Südafrika studieren:
- Studierende müssen mindestens einen 12-wöchigen Kurs gebucht haben, um Anspruch auf eine Sitzungspause zu haben.
- Schüler:innen, die einen 12-23-wöchigen Kurs gebucht haben, können maximal 2 Wochen Pause machen.
- Schüler:innen, die einen Kurs von mehr als 24 Wochen gebucht haben, können maximal 4 Wochen Pause machen.
- Studierende, die eine Anwesenheit von 80 % oder weniger aufweisen, können keine Sitzungspause beantragen.
- Die Kursteilnehmer können die Unterbrechungswochen einzeln oder auf einmal nutzen.
- Die Schüler:innen können die Sitzungspause jederzeit in Anspruch nehmen, außer während der Prüfungsvorbereitung.
- Die Student:innen müssen eine 2-wöchige Kündigungsfrist einhalten.
- Die Studierenden sind allein dafür verantwortlich, dass ihr Visum für die korrekten Daten ausgestellt wird, die eine Sitzungspause beinhalten.
- Studienwochen werden verschoben, gehen aber nicht verloren, wenn sie 2 Wochen im Voraus angekündigt werden (bei Unterkünften gelten die Stornierungsbedingungen der EG, insbesondere für Studentenwohnheime. Für die Unterkunft wird keine Gutschrift erteilt).
- Die Anzahl der erforderlichen Studienwochen zwischen den Ferien beträgt 4 Wochen.
Student:innen, die bei EC Dublin studieren:
- Student:innen müssen für einen 8-wöchigen Kurs oder länger gebucht sein, um eine Sitzungspause in Anspruch nehmen zu können.
- EU/WHV-Studenten, die einen 8- bis 12-wöchigen Kurs gebucht haben, könnenunter eine Pause in Höhe eines Drittels ihres Kurses einlegen. (bis zu 4 Wochen)
- EU/WHV-Studenten, die einen 13- bis 24-wöchigen Kurs buchen, können einePause von einlegen, die einem Drittel des Kurses entspricht (bis zu 8 Wochen)
- Studenten aus Nicht-EU-Ländern, die ein Akademisches Jahr / ILEP über 25 Wochen buchen, haben Anspruch auf Urlaub gemäß den INIS-Vorschriften. * Siehe unten.
- Student:innen müssen eine Anwesenheitsquote von 85% oder mehr aufweisen, um sich für eine Pause zu qualifizieren (falls während des Kurses gebucht)
- Die Student:innen müssen eine Pause 2 Wochen im Voraus buchen.
- Sitzungspausen können über MyEC und per E-Mail beantragt werden.
- Sitzungspausen können nicht während der Prüfungsvorbereitung gebucht werden.
- Studienwochen werden verschoben, gehen aber nicht verloren, sofern sie 2 Wochen im Voraus angekündigt werden (im Falle von Unterkünften gelten die Stornierungsbedingungen der EG, insbesondere für Studentenwohnheime. Für die Unterkunft wird keine Gutschrift erteilt).
- Die Studierenden sind allein dafür verantwortlich, dass ihr Visum für die korrekten Daten ausgestellt wird, einschließlich etwaiger Sitzungspausen.
- Studierende, die ein Visum benötigen (keine Aufenthaltsgenehmigung), müssen ein Mehrfach-/Wiedereinreisevisum beantragen, bevor sie Irland verlassen.
*Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen zu Nicht-EU-Studenten in Irland stammen aus dem INIS Policy Statement (Stand: 14.9.2018)
EU / Working Holiday Student:innen
- Gemäß der EG-Richtlinie für Sitzungspausen.
- Das Working Holiday Visum muss vor der Buchung des Urlaubs vorgelegt werden.
- HINWEIS: WHV-Studenten können nur bis zu 6 Monate lang studieren.
Student:innen mit Visumspflicht und Visa Waiver (Erlaubnis zum Aufenthalt):
- Im Einklang mit der EG-Politik
Plus
- Bei der Einschreibung erhalten die Schüler einen schriftlichen Stundenplan, in dem die täglichen und wöchentlichen Unterrichtszeiten und -daten aufgeführt sind.
- Der Zeitplan des Programms, einschließlich der Ferienzeiten, wird in Studentenbriefen dargelegt, die vor der Immigrationsregistrierung ausgehändigt werden.
o Briefe können über MyEC angefordert und innerhalb von 24-48 Stunden nach der Anforderung an der Rezeption der EC Dublin abgeholt werden.
Notfallbriefe können auf Anfrage ausgestellt werden.
- Urlaubszeiten müssen vor der Immigrationsregistrierung über MyEC oder per E-Mail gebucht werden:
o Wenn möglich, sollten Urlaubszeiten während der Immatrikulation gebucht werden
o Urlaubszeiten, die nicht während der Immatrikulation gebucht werden, müssen vor der Abholung der INIS-Registrierungsunterlagen per E-Mail oder MyEC-Anfrage bestätigt werden.
o Urlaubsanträge werden vom Studiendirektor oder Zentrumsleiter in Übereinstimmung mit den INIS-Anforderungen genehmigt.
- Ferien können nicht innerhalb der ersten 8 Wochen des Programms gebucht werden.
- Der Urlaub darf nicht mehr als 1/3 der insgesamt verstrichenen Wochen betragen:
o Z.B. 10 Wochen Studium = 3 Wochen Urlaub erlaubt.
o 12 Wochen = 4 Wochen Urlaub erlaubt.
- Änderungen des Stundenplans werden im Voraus mit den Studierenden vereinbart.
- Außer in dokumentierten Fällen von Krankheit oder einem nahen Todesfall in der Familie und in Übereinstimmung mit den Regeln der GNIB werden keine außerplanmäßigen Pausen genehmigt.
o Die Umstände, unter denen diese Anträge in Betracht gezogen werden können, sind in der Krankenversicherungspolice zu finden.
o Die Kriterien für die Annahme oder Ablehnung eines Antrags werden dokumentiert, einschließlich des Entscheidungsprozesses.
o Der Name der Person, die für solche Entscheidungen verantwortlich ist, wird dokumentiert und öffentlich zugänglich gemacht.
Die obigen Informationen zu den Ferienzeiten wurden in Übereinstimmung mit den INIS-Anforderungen verfasst und ersetzen die Schulpolitik im Falle von Schülern, die ein Visum benötigen oder von der Visumspflicht befreit sind.
Student:innen, die mit einem F-1 Studentenvisum an EC US-Zentren studieren:
- Die Student:innen müssen für einen Kurs von mindestens 12 Wochen gebucht sein, um sich für eine Sitzungspause zu qualifizieren.
- Die Student:innen können bis zu zwei Wochen Pause machen, nachdem sie 12 aufeinanderfolgende Kurswochen absolviert haben. Die Pausen können nicht kombiniert werden, und sollte ein Student nicht die vollen 2 Wochen in Anspruch nehmen, geht die zweite Woche verloren.
- Die Schüler:innen müssen bei ihrer Rückkehr aus der Pause mindestens 4 Wochen Kurse gebucht und bezahlt haben.
- Die Schüler:innen müssen insgesamt eine Anwesenheit von mindestens 80 % aufweisen, um sich für eine Sitzungspause zu qualifizieren.
- Während der Prüfungsvorbereitungen können die Studenten die Sitzungspause nicht in Anspruch nehmen.
- Studierende, die von einem EC-Zentrum zu einem anderen wechseln, ohne eine Pause zwischen den Standorten einzulegen, können die Wochen an ihrem ersten Zentrum auf die 12 Wochen kontinuierlichen Studiums anrechnen. Entscheidet sich ein Student für eine Pause zwischen den Standorten, muss er 12 Wochen ununterbrochenen Lernens an seinem neuen Zentrum absolvieren, bevor er Anspruch auf eine Sitzungspause hat.
- Die Schüler:innen werden gebeten, eine Pause von 2 Wochen im Voraus anzukündigen.
- Student:innen, die planen, das Land während der Ferien zu verlassen, benötigen für die Reise die Unterschrift des DSO der Schule.
- Student:innen, die das Land verlassen wollen und weniger als 80 % Anwesenheit aufweisen, dürfen das Land verlassen, solange wir das aktuelle I-20 aufheben und ein I-20 für ihre Rückkehr ausstellen. Die Berechnung der Anwesenheit beginnt von neuem, sobald sie mit dem neuen I-20 wieder einreisen.
Studierende, die wegen eines familiären/medizinischen Notfalls in ihr Heimatland zurückkehren müssen, können eine Beurlaubung von bis zu 5 Monaten außerhalb der USA beantragen. Alle Beurlaubungen müssen von der DSO genehmigt werden und werden von Fall zu Fall behandelt. Schüler, die länger als 6 Wochen beurlaubt sind, müssen unter Umständen den Einstufungstest wiederholen und können nach ihrer Rückkehr als neu angemeldet gelten.